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   BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97   

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BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97 (https://dejure.org/1997,2498)
BayObLG, Entscheidung vom 07.08.1997 - 2Z BR 61/97 (https://dejure.org/1997,2498)
BayObLG, Entscheidung vom 07. August 1997 - 2Z BR 61/97 (https://dejure.org/1997,2498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 3409/97
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 85
  • DNotZ 1998, 299
  • NZM 1998, 42
  • BayObLGZ 1997, 246
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    b) Der Senat, der die Eintragungsbewilligung als verfahrensrechtliche Erklärung selbständig auszulegen hat (BayObLG MittBayNot 1993, 17 f.), hält dieses Erfordernis hier für erfüllt.

    So hatte der Senat (Beschluß vom 30.10.1992, MittBayNot 1993, 17 f. = NdW- RR 1993, 283) bei einem Leibgeding, das ein Wohnungsrecht und eine Reallast umfaßte, nichts daran auszusetzen, daß zu den durch die Reallast gesicherten Leistungen auch eine "Entschädigung für das Wohnungsrecht im Falle des Wegzugs des Beteiligten" gehörte.

  • OLG Frankfurt, 19.02.1993 - 20 W 438/92

    Bestimmtheitsgrundsatz bei auflösend bedingte Abtretung einer Grundschuld

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    Vielmehr ist Rücksicht zu nehmen auf den Zweck des Grundbuchs, über das Entstehen und Erlöschen dinglicher Rechte sicher und zuverlässig Auskunft zu geben; dies bedeutet, daß nur solche Ereignisse wirksam zur Bedingung für das Erlöschen von Grundstücksrechten gemacht werden können, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (BayObLG MittBayNot 1990, 174 m.w.N.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331; Demharter GBO 22. Aufl. Anh. zu § 13 Rn. 5).

    Es ist ständige Rechtsprechung, daß die Kündigung oder allgemein die Beendigung eines schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Miet- oder Pachtvertrags über das belastete Grundstück, zur auflösenden Bedingung für ein dingliches Recht, vor allem eine Dienstbarkeit oder ein Vorkaufsrecht gemacht werden kann (BGH NJW 1974, 2123/2124; BayObLG aaO; BayObLGZ 1989, 442/446 f. m.w.N.; OLG Zweibrücken DNotZ 1990, 177 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331).

  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90

    Dingliches Vorkaufsrecht auflösend bedingt durch das Bestehen eines

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    Vielmehr ist Rücksicht zu nehmen auf den Zweck des Grundbuchs, über das Entstehen und Erlöschen dinglicher Rechte sicher und zuverlässig Auskunft zu geben; dies bedeutet, daß nur solche Ereignisse wirksam zur Bedingung für das Erlöschen von Grundstücksrechten gemacht werden können, deren Eintritt objektiv mit der gebotenen Eindeutigkeit bestimmbar ist (BayObLG MittBayNot 1990, 174 m.w.N.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331; Demharter GBO 22. Aufl. Anh. zu § 13 Rn. 5).

    Dies steht der Eintragungsfähigkeit eines solchen Umstands als auflösende Bedingung des dinglichen Rechts nicht entgegen (BayObLG MittBayNot 1990, 174/175).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    d) Zu Recht weisen die Beteiligten auch darauf hin, daß der Bundesgerichtshof (BGHZ 130, 342 ff. = NJW 1995, 2780) an die inhaltliche Bestimmtheit einer Reallast keine hohen Anforderungen stellt, obwohl davon im Falle der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks der Umfang der dem Anspruch des betreibenden Gläubigers vorgehenden Belastungen abhängen kann.
  • BGH, 20.09.1974 - V ZR 44/73
    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    Es ist ständige Rechtsprechung, daß die Kündigung oder allgemein die Beendigung eines schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Miet- oder Pachtvertrags über das belastete Grundstück, zur auflösenden Bedingung für ein dingliches Recht, vor allem eine Dienstbarkeit oder ein Vorkaufsrecht gemacht werden kann (BGH NJW 1974, 2123/2124; BayObLG aaO; BayObLGZ 1989, 442/446 f. m.w.N.; OLG Zweibrücken DNotZ 1990, 177 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89

    Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    Es ist ständige Rechtsprechung, daß die Kündigung oder allgemein die Beendigung eines schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Miet- oder Pachtvertrags über das belastete Grundstück, zur auflösenden Bedingung für ein dingliches Recht, vor allem eine Dienstbarkeit oder ein Vorkaufsrecht gemacht werden kann (BGH NJW 1974, 2123/2124; BayObLG aaO; BayObLGZ 1989, 442/446 f. m.w.N.; OLG Zweibrücken DNotZ 1990, 177 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331).
  • BayObLG, 25.07.1985 - BReg. 2 Z 128/84

    Zulässiger Inhalt einer in das Grundbuch einzutragenden Grunddienstbarkeit gem. §

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    Nur wenn die verwendeten Begriffe selbst zu ungenau sind, gilt etwas anderes; dies hat der Senat z.B. in einem Fall angenommen (BayObLG Rpfleger 1985, 488), in dem auflösende Bedingung für das Erlöschen einer Grunddienstbarkeit die Auflösung von Beherbergungsverträgen aus einem Grund sein sollte, der der "Sphäre" eines Vertragspartners zuzurechnen war.
  • OLG Zweibrücken, 30.11.1988 - 3 W 157/88

    Eintragung eines bedingten dinglichen Vorkaufsrechts in das Grundbuch;

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    Es ist ständige Rechtsprechung, daß die Kündigung oder allgemein die Beendigung eines schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Miet- oder Pachtvertrags über das belastete Grundstück, zur auflösenden Bedingung für ein dingliches Recht, vor allem eine Dienstbarkeit oder ein Vorkaufsrecht gemacht werden kann (BGH NJW 1974, 2123/2124; BayObLG aaO; BayObLGZ 1989, 442/446 f. m.w.N.; OLG Zweibrücken DNotZ 1990, 177 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331).
  • BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64
    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97
    Das dauernde Verlassen eines Grundstücks kann im wesentlichen der Aufhebung des Wohnsitzes im Sinne von § 7 Abs. 3 BGB gleichgestellt werden; dazu bedarf es der Aufgabe der tatsächlichen Niederlassung mit dem Willen, den Wohnsitz nicht mehr am bisherigen Ort zu haben (vgl. BayObLGZ 1964, 109/111; Palandt/ Heinrichs BGB 56. Aufl. Rn. 12, Staudinger/Habermann/Weick Rn. 20, jeweils zu § 7).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 5 W 175/10

    Wohnrecht - bei dauerhaftem Auszug erlischt es nicht

    Hätten sie gewollt, dass das Wohnungsrecht als solches in Wegfall geraten sollte, hätten sie - wie für den Fall der Wieder - verheiratung explizit geschehen - eine auflösende Bedingung etwa an das (nicht nur vorübergehende) Verlassen des Anwesens anknüpfen können (zu der - hier nicht zu entscheidenden - Frage, ob eine solche Bedingung grundbuchrechtlich zulässig statuiert werden kann, BayObLG, NJW-RR 1998, 85).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (vgl. Senat, BGHZ 35, 22, 26 ff; 130, 342, 346; BayObLGZ 1997, 246, 247; BayObLG …
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01

    Rückübereignungsanspruch; Grober Undank; Vormerkung; Schenkung; Nießbrauch

    Dabei bedeutet objektive Bestimmbarkeit nicht, dass das Ereignis, welches wie hier eine Bedingung oder einen künftigen Anspruch auslöst, sogleich und ohne weiteres feststellbar ist, ohne dass es über seinen Eintritt Meinungsverschiedenheiten oder gar Streit geben könnte (BayObLGZ 1997, 246 f.).

    Dies steht der Eintragungsfähigkeit eines solchen Umstands als auflösender Bedingung des dinglichen Rechts nicht entgegen (BayObLGZ 1997, 246 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01

    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

    Dabei bedeutet objektive Bestimmbarkeit nicht, dass das Ereignis, welches wie hier eine Bedingung oder einen künftigen Anspruch auslöst, sogleich und ohne weiteres feststellbar ist, ohne dass es über seinen Eintritt Meinungsverschiedenheiten oder gar Streit geben könnte (BayObLGZ 1997, 246 f.).

    Dies steht der Eintragungsfähigkeit eines solchen Umstands als auflösender Bedingung des dinglichen Rechts nicht entgegen (BayObLGZ 1997, 246 f. m.w.N.).

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

    Die Bestimmbarkeit des Rechtsinhalts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass darüber möglicherweise erst ein Rechtsstreit geführt werden muss ( BayObLGZ 1997, 246 f.; BayObLG NJW-RR 1990, 1169 f.).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2012 - 7 U 221/11

    Zur Frage der Wirksamkeit einer amtsempfangsbedürftigen Anfechtungserklärung

    Dies spricht aus der Sicht eines objektiven Beobachters - auf den abzustellen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 85) - gegen einen Aufgabewillen.
  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 10/02

    Eintragungsbwilligung bei einheitlicher Grunddienstbarkeit für mehrere

    g) Der Senat hat die Eintragungsbewilligung als verfahrensrechtliche Erklärung selbständig auszulegen (BayObLGZ 1997, 246/247).
  • OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16

    Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs

    Das Ereignis, welches die Bedingung auslöst, muss nämlich nicht sogleich und ohne weiteres feststellbar sein, ohne dass es über seinen Eintritt Meinungsverschiedenheiten oder gar Streit geben könnte (vgl. BayObLGZ 1997, 246/247).

    Ähnlich haben bereits andere Obergerichte die Frage, in welcher Weise sich das Erlöschen und damit die Löschungsvoraussetzungen eines eingetragenen (bedingten) Rechts nachweisen lassen, als für dessen Bestimmtheit unerheblich angesehen (BayObLG NJW-RR 1998, 85; OLG Frankfurt OLGZ 1993, 385/386).

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99

    Kann die Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit nachträglich verlegt werden?

    Bedingungen der in der Urkunde vereinbarten Art werden häufig bei Ansprüchen auf Rückübereignung von Grundstücken vereinbart, die durch Auflassungsvormerkung gesichert sind; sie begegnen unter dem Gesichtspunkt des das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatzes auch keinen Bedenken bei Geldforderungen, die durch eine Hypothek gesichert werden sollen (vgl. BayObLGZ 1997, 246 f.).
  • LG München II, 01.03.2004 - 6 T 3705/03

    Unterlassungsdienstbarkeit unter Verweis auf das BayNatSchG

    Die Bestimmbarkeit über den Umfang der einzutragenden Dienstbarkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (BayObLGZ 1997, 246; NJW-RR 1990, 1169 ; BGHZ 35, 22 ).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

  • OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07

    "Limitierter Kaufpreis" als dingliches Vorkaufsrecht

  • OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21

    Ansprüche des Inhabers eines Wohnungsrechts gegen den unbefugten Benutzer

  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

  • OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 3 W 209/04

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des

  • AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 270/13

    Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung: Sicherung eines

  • BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 66/02

    Geh- und Fahrtrecht an hintereinanderliegenden Grundstücken

  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 25 T 298/06

    Bestimmtheitsprinzip bei Vormerkung

  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung für einen

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

    Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten

  • LG München II, 11.03.2004 - 6 T 4956/03

    Zuweisungsbefugnis des Bauträgers auch nach Veräußerung sämtlicher Einheiten

  • OLG Brandenburg, 18.11.2022 - 5 W 110/21

    Anforderungen an einen aufschiebend oder auflösend bedingten Nießbrauch

  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 164/01

    Auslegung von Rangrücktrittserklärungen

  • LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99

    Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung

  • OLG Brandenburg, 10.11.2022 - 5 W 110/21

    Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Grundbucheintragung einer

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